Führerschein mit 17 Begleitetes Fahren
Du möchtest nicht länger warten und endlich deinen Führerschein machen? Dann ist das begleitete Fahren vielleicht genau das Richtige für dich. Der Führerschein mit 17 ist eine tolle Möglichkeit, mit Unterstützung, frühzeitig Verantwortung im Straßenverkehr zu übernehmen. Wir zeigen dir alles, was du zu dem Thema wissen solltest.
Begleitetes Fahren- Grundlegendes
Begleitetes Fahren wird auch „Führerschein ab 17“ genannt. Schon bei der Anmeldung gibt es einiges zu beachten. Sobald du das 17. Lebensjahr erreicht hast, bist du zugelassen für das „Begleitete Fahren ab 17“. Du kannst dich für die Klassen B und BE qualifizieren. Dass bedeutet, bis zu deinem 18. Lebensjahr darfst du das Fahrzeug ausschließlich in Begleitung einer namentlich, eingetragenen Person nutzen.
Deine Ausbildung kann bereits ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag starten. Du kannst dich in einer zertifizierten Fahrschule für die Klassen B und BE anmelden. Hierfür muss ein Antrag bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Korrekter Antrag
Der Antrag muss in jedem Fall korrekt ausgefüllt werden, ansonsten kann es im Nachhinein zu Problemen führen. Die Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag zustimmen. Achte darauf, die Namen der Begleitpersonen korrekt anzugeben. Falls du nachträglich etwas erweitern oder ändern möchtest, ist dass in der Regel kein Problem. Eine gute Nachricht: Die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt, du kannst beliebig viele Personen angeben, insofern diese die Anforderungen erfüllen.
Anforderungen an den Begleiter
Neben dem Fahrschüler muss auch der Begleiter zahlreiche Aufgaben erfüllen.
Die Bescheinigung ist mit zahlreichen Bedingungen verbunden. Der Begleiter sollte mindestens 30 Jahre alt sein und namentlich eingetragen werden. Außerdem darf die begleitende Person nicht mehr als 1 Punkt haben. Des Weiteren muss der Begleiter bereits 5 Jahre über einen Führerschein verfügen.
Zudem darf die begleitende Person nicht mehr als 0,5 Promille im Blut nachweisen oder unter Rauschmittel stehen.
Während der Fahrt gilt absolute Zurückhaltung seitens des Begleiters. Der Fahrbegleiter übernimmt ausschließlich eine begleitende, jedoch keine eingreifende Funktion.
Wann ist die Prüfung möglich?
Sobald du deine gewöhnliche Ausbildung in der Fahrschule deiner Wahl absolviert hast, kannst du an dem üblichen Prüfungsverfahren teilnehmen, allerdings ausschließlich für die Klassen B und BE. Die theoretische Prüfung kann erst drei Monate vor dem 17. Lebensjahr absolviert werden. Die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag.
Aushändigung der Fahrerlaubnis
Mit Bestehen der Prüfung erhält der Prüfling eine Prüfbescheinigung. Ein Scheckkartenführerschein wird in diesem Fall nicht ausgehändigt. Beantrage die Scheckkarte bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde. Mit Erreichung des 18. Lebensjahres wird die Scheckkarte ausgehändigt. Die Beantragung muss in jedem Fall zeitig erfolgen, da diese nur bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig ist.
Vorsicht: Da die Prüfbescheinigung kein Foto des Fahrers enthält, musst du jederzeit ein Ausweisdokument mitführen, um deine Identität nachweisen zu können. Bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahres darfst du ausschließlich in Begleitung fahren.
Wenn das Ausweisdokument nicht mitgeführt wird, ist ein Strafgeld in Höhe von 10 Euro fällig. Außerdem solltest du dich nachträglich ausweisen können.
Was passiert bei der Teilnahme am Straßenverkehr ohne Begleiter?
Wer ohne Begleitung am Fahrgeschehen teilnimmt, muss mit einer Geldbuße von 70 Euro rechnen. Außerdem wird mit einem Punkt in Flensburg gestraft. Die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE werden unverzüglich widerrufen.
Wer ohne Begleitung am Straßenverkehr teilnimmt, verstößt gegen das Gesetz und muss für eine erneute Fahrerlaubnis an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ist das Fahren im Ausland erlaubt?
Die Bescheinigung ist eine Art Führerscheinersatz, allerdings ausschließlich in Deutschland. Im Ausland zählt das Dokument nicht als anerkannter Nachweis. Österreich stellt eine Ausnahme dar. In Österreich ist das Fahren mit einer deutschen Prüfungsbescheinigung erlaubt. Aber auch hier gilt Vorsicht. Sobald das 18. Lebensjahr erreicht ist, ist die Bescheinigung ungültig.
Gilt die Probezeit bereits im Begleiteten Fahren?
Die Probezeit beginnt unmittelbar nach Aushändigung der Bescheinigung, laut Paragraf 2a Straßenverkehrsordnung. Wurde bereits ein Führerschein der Klasse A1 erworben, beginnt die Probezeit ab sofort. Die Probezeit dauert stets 2 Jahre.
Welche Fahrzeugklassen dürfen ohne Fahrerlaubnis geführt werden?
Für die Fahrklassen AM und L benötigt es keine Begleitperson. Allerdings sind auch hier die Bescheinigung und ein auszuweisendes Dokument mitzuführen.
Auf Wunsch kann hier auch eine entsprechende Scheckkarte beantragt werden.
Warum ein Führerschein mit 17?
Die Gründe, die für den Führerschein mit 17 sprechen, sind vielfältig. In erster Linie können die jungen Fahrschüler einiges an Fahrpraxis und Erfahrungen sammeln. Außerdem wird frühzeitig Verantwortung für ein verantwortungsbewusstes Fahren übernommen. Die jungen Fahrer geben laut Umfragen an, den Begleiter in den meisten Fällen nicht als störend zu empfinden, sondern als Unterstützung.
Fazit: Begleitetes Fahren ist eine tolle Sache. Allerdings muss mit der frühzeitigen Fahrerlaubnis verantwortungsbewusst umgegangen werden. Ein entsprechendes Nachweisdokument sollte stets mitgeführt werden und auch die begleitende Person muss einige Anforderungen erfüllen. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben, muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden. Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, nicht alkoholisiert oder unter berauschenden Mitteln stehen.