Diese Fahrzeuge darfst du mit Klasse A fahren:
Krafträder
- auch mit Beiwagen
- mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Voraussetzung für die Erteilung
Mindestalter: | 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von >15 kW |
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Nicht notwendig |
Besfristete Fahrerlaubnis: | Nein |
Ärztliche Untersuchung: | Sehtest |
Erste-Hilfe Bescheinigung: | Wird benötigt |
Diese Klassen sind enthalten: | A1,A2 und AM |
Ausbildungszeit Theorie (mind.)
Der theoretische Unterricht besteht aus Doppelstunden zu je 90 Minuten.
- Ersterteilung: 12 im Grundstoff, 4 im klassenspezifischen Stoff
- Erweiterung: 6 im Grundstoff, 4 im klassenspezifischen Stoff
Praktische Mindestausbildung
Der praktische Teil besteht aus Fahrstunden zu je 45Minuten.
- Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten(ÜL)
- 3 Nachtfahrten(NF)
- 4 Autobahnfahrten(AB)
In der Regel wird mit dem praktischen Teil erst zum Ende der Grundausbildung begonnen. Der praktische Teil besteht jedoch nicht nur aus Fahrstundne, sondern auch aus Anleitungen und Hinweisen vor und während der Fahraufgaben. In der darauffolgenden Nachbesprechung informieren wir dich über deinen Ausbildungsstand.