BF17

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Begleitetes Fahren ab 17

BF 17 funktioniert ganz einfach: (Quelle: www.bf17.de)

Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie dieselbe Fahrausbildung wie ältere Fahrschüler. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF 17-Teilnehmer nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.

Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF 17-Teilnehmer dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen Fahranfänger, die zuvor nicht bei „BF 17“ mitgemacht haben. Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jeder werden, der 30 Jahre oder älter ist seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzt und nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburger „Verkehrssünderdatei“) hat.

Während der Fahrten gilt für den Begleiter die 0,5 Promille-Grenze. Zu den Begleitauflagen gehört zudem, dass er nicht unter Drogeneinfluss steht. Verantwortlich dafür, dass diese Auflagen eingehalten werden, ist der Fahranfänger selbst. Am häufigsten begleitet ein Elternteil die Jugendlichen. Auch Großeltern, Nachbarn oder Arbeitskollegen können Begleiter sein. Voraussetzung ist, dass sie in der Prüfungsbescheinigung des jungen Fahrers eingetragen werden und die Eltern einverstanden sind. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht begrenzt.

Weitere Informationen zum Thema Begleitetes Fahren

...oder einfach bei uns in der Fahrschule nachfragen.